Brandschutzhelfer*in

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Brandschutzhelfer*in

Innerhalb eines Unternehmen gibt es meistens mehrere Brandschutzhelfer*innen, die seitens des Unternehmens benannt wurden, um unterschiedliche Maßnahmen im Falle eines Brandes zu übernehmen.

Diese kann innerbetrieblich ebenfalls mit den betrieblichen Ersthelfern, sowie den sog. Evakuierungshelfern zusammenarbeiten. Diese werden gemäß §10 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes, der „Technische Regeln für Arbeitsstätten – Maßnahmen gegen Brände (ASR A2.2)“ [1] und der Unfallverhütungsvorschrift „DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention“ [2] ernannt.

Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer*in beinhaltet gem. der Arbeitsschutzrichtline A 2.2 die Kenntnisse um im Falle eines Brandes ausreichend handeln zu können. Dies sind u.a. die Grundlagen des Brandschutzes, die innerbetriebliche Organisation bezogen auf den Brandschutz, die Gefahren eines Brandes und die vorbeugenden Grundlagen eines Brandes. Darüber hinaus gehört u.a. auch der Umgang mit einem Handfeuerlöscher an einem Brandsimulator.

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