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Der Teilnehmer ist nach diesem Lehrgang in der Lage Erd- und Straßenbaumaschinen zu bedienen (Baugerätebediener DGUV Regel 100-500 Kap. 2.12).
Dieser Lehrgang befasst sich mit den umfangreichen Themengebieten, die von Unternehmen bei der vorschriftsmäßigen Unterweisung im Bereich Arbeitssicherheit zu berücksichtigen sind.
Der theoretische Teil des Lehrgangs befasst sich mit allen Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitstechniken der genannten Bereiche. Darüber hinaus werden die Bereiche StVO und StVZO soweit behandelt, wie sie für das Führen der angesprochenen Geräte von Bedeutung sind. Das Thema Arbeitstechnik wird nicht nur aus der Sicht der Arbeitssicherheit, sondern auch aus der Sicht der Wirtschaftlichkeit und der Werterhaltung des Gerätes betrachtet.
Auf verschiedenen Geräten (Minibagger, verschiedene Kettenbagger, Radbagger und Radlader) werden Fahr- und Arbeitsübungen durchgeführt. Um den Anforderungen in den Betrieben gerecht zu werden, ist es notwendig praktische Erfahrung zu sammeln.
Nach Beendigung des Lehrgangs ist der Unternehmer verpflichtet, den Baugerätebediener auf seinen Maschinen ordnungsgemäß zu unterweisen und ihm ausreichend Zeit zu geben, mit den Maschinen vertraut zu werden.
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