Jede Person, die regelmäßig oder gelegentlich mit Motorsägen arbeitet, muss nicht nur Geschick mitbringen, sondern benötigt auch eine Ausbildung entsprechend den aktuellen Vorschriften.
Vorgesetze, die nicht ausreichend ausgebildete Motorsägenführer einsetzen, gehen ein hohes Risiko auf Schadenersatz und Strafe bei einem Unfall ein. Privatwaldbesitzer riskieren den Versicherungsschutz ihrer Berufsgenossenschaft.
Beschäftigte welche in Gartenbetrieben oder anderen Gewerken mit Motorsägen arbeiten sollen, Privatleute welche Kenntnisse für sicheren Umgang bei Motorsägenkennen lernen wollen.
BetrSichV § 12, DGUV Regel 114-018 Waldarbeiten, DGUV Regel 114-016 Straßenunterhalt, DGUV Information 214-059 Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge.
Motorsäge, Arbeitsschutz, Arbeitstechniken, Werkzeuge, Hilfsmittel, Wartung und Pflege der Motorsäge und Werkzeuge, , Holzlagerung und Transport, Vorschriften, Fällung von Schwachholz, Motorsägen Einsatz in der Praxis, Schnittübungen am liegenden Holz, Gefahren im Wald.
Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich gerne.
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